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Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird.

bgh

damit ist vorratsdatenspeicherung vom tisch: an der ›rechtsgutbeeinträchtigung‹ kommt die legislative nicht so schnell vorbei.

mein dank nach karlsruhe.

 

die schwere rüge, den das bgh dem gesetzgeber damit erteilt

so wie ich das interpretiere: auch eine absage an das prinzip des ›generalverdachts‹ [vgl. steuerwesen]

wird in der demnächst folgenden diskussion wohl untergehen. schade.

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letzte kommentare:

Jaja, die Schriftstellerei und der ...
bubo | Do. 28. Aug. 2025 22:30
Eigentlich nix. War nur ein ...
stapel | Mi. 9. Juli 2025 13:14
jau
exdirk | Di. 24. Juni 2025 23:09
Und? Schon wieder daheim?
zotty | Di. 24. Juni 2025 17:23
😎
zotty | Di. 24. Juni 2025 07:16
Uff…
liuea | Sa. 21. Juni 2025 10:22
Es ist leider keine Frage ...
Lakritze | Fr. 20. Juni 2025 11:47
Endlich
zotty | Di. 17. Juni 2025 14:30
Und wieder was gelernt...
zotty | Mo. 16. Juni 2025 16:15
Rennsemmel 🤭
zotty | So. 15. Juni 2025 16:12
Ich denk an dich
zotty | Do. 12. Juni 2025 23:08
Ich drücke dir die Daumen
zotty | Mo. 9. Juni 2025 12:28
Klingt, als könne man gratulieren. ...
DieWaldfee | Fr. 6. Juni 2025 12:41
<3
zotty | Fr. 6. Juni 2025 12:05
würde mich sehr freuen.
exdirk | Do. 5. Juni 2025 11:14


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